FDP macht städtische Immobiliensparte zum Thema im Parlament

Die FDP-Fraktion will die Zukunft der städtischen Immobiliensparte zum Thema im Offenbacher Stadtparlament machen. Damit reagieren die Freien Demokraten auf fortgesetzte Kritik der Freien Wähler (FW) an der Zusammenlegung der Immobiliengeschäfte der Stadt unter einer Geschäftsführung sowie bisher undementierter Überlegungen einer möglicherweise parteipolitisch besetzten Nachfolge für den ausscheidenden GBO-Geschäftsführer Winfried Männche. In einem Antrag fordert die FDP die aus ihrer Sicht nachgewiesenen Synergiepotenziale einer Zusammenlegung zu nutzen sowie eine transparente Ausschreibung und eine Besetzung unter fachlichen Kriterien vorzunehmen. Dabei sei eine interne Lösung durchaus denkbar. „Wir wollen insgesamt Personalkosten auf der Führungsebene senken und wünschen, dass die Räder im Stadtkonzern enger ineinandergreifen“, so FDP-Fraktionsvorsitzender Oliver Stirböck. Kritik äußert Stirböck an der FW. Obwohl als Koalitionspartner von SPD und Grünen für Beschlüsse des Magistrats mitverantwortlich, tue sie so als habe sie damit nichts zu tun. Dabei hätte sie die Beschlüsse in der Koalitionsrunde verhindern können, wenn sie Zweifel hat. Der ganze Vorgang zeige erneut „fehlende Professionalität“ der politischen Führung der Stadt. Mit dem Antrag will die FDP für einen klaren Kurs der Stadt sorgen. „Der Themenkomplex muss schnell endgültig entschieden werden, um kein Thema des Wahlkampfs werden. Eine Zuspitzung ist auch gegenüber den potenziell betroffenen Mitarbeitern den Stadtkonzerns nicht zu verantworten“, so Stirböck. Die entstandene Unklarheit sei umso unverständlicher als der Koalitionsvertrag die Entscheidungswege unmissverständlich regele: „In der Stadtverordnetenversammlung, in den Ausschüssen, im Magistrat und in allen anderen städtischen Gremien stimmen die Koalitionspartner gemeinsam ab. (…) Ist ein grundsätzlicher Konsens nicht herbeizuführen, wird die Vorlage zunächst nicht in den Magistrat eingebracht. (…) Der Verkauf von städtischen Anteilen an Gesellschaften und strategische Entscheidungen wie z.B. Umstrukturierungen innerhalb des Konzerns und der Holding sowie die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern bedürfen der Einigung zwischen den Koalitionspartnern. Diese muss rechtzeitig vor den Sitzungen von Aufsichtsräten und Magistrat erfolgen.“ Die Frage, ob ein FW-Magistratsmitglied bei dem Magistratsbeschluss fehlt oder nicht fehlt sei also für die Frage der Durchsetzungsfähigkeit der FW völlig irrelevant. Im Gegenteil: Die öffentliche Äußerung der FW, sie habe sich im Vorfeld gegen den Beschluss ausgesprochen, zeige, dass die Koalition ihre eigenen Verfahren und ihre Koalitionspartner nicht mehr ernst nehme. Offenbar sei die Koalition nicht mehr in der Lage ihre Arbeit gemäß des eigenen Vertrags reibungslos zu organisieren.