Offenbach beim Thema Klinik „faktisch führungslos“ – Mitarbeiter erheblich besorgt – FDP wird gegen Zulässigkeit des Bürgerbegehrens stimmen

Nach Auffassung der Offenbacher FDP-Fraktion hat  das Erreichen des erforderlichen Quorums für das Bürgerbegehren die „erhebliche Besorgnis“ der Klinikmitarbeiter über die Zukunft des Klinikums verschärft. Dies zeigten auch die Rückmeldungen von Klinikmitarbeitern bei der FDP. Dazu habe die „fehlende Entschlossenheit“ des Magistrats beigetragen, dem mit dem Land verhandelten Weg der Klinikveräußerung den Bürger plausibel zu erklären.Es sei versäumt worden, eine „Gegenöffentlichkeit“ gegen das populistische Bürgerbegehren herzustellen. „Wo Erhalt des Klinikums in öffentlicher Hand drauf steht, steckt Insolvenz oder Ende der Schulsanierung drin“, meint der FDP-Fraktionsvorsitzende Oliver Stirböck. Beides könne niemand wollen. Da SPD und Grüne aus innerer Schwäche heraus bisher den „Scharfmachern“ von Linken und Piraten das Feld überließen, sei Offenbach in dieser zentralen kommunalpolitischen Frage „faktisch führungslos“.

Nach Einschätzung der FDP erfülle das Bürgerbegehren offensichtlich nicht die rechtlichen Anforderungen. §8b Abs. 3 HGO verlangt von den Antragstellern einen Kostendeckungsvorschlag, mit dem den Bürgern ein realistisches Bild über die Finanzierung gegeben werden soll, damit den abstimmende Bürgern die Verantwortung für die finanziellen Auswirkungen der begehrten Maßnahme deutlich wird (Bennemann in: Kommunalverfassungsrecht Hessen, HGO, 23. Lfg. 2010, § 8b, Rn. 94). Dies sei hier eindeutig nicht der Fall und Stirböck erinnert daher an das klare Votum des Verwaltungsgerichtshofs in Darmstadt, das bei der Ablehnung eines Eilantrags der Piraten geurteilt habe „der Kostendeckungsvorschlag erschöpfe sich in diffusen Behauptungen und Spekulationen und erscheine angesichts der finanziellen Situation der Stadt unrealistisch“. Sollten Magistrat und Stadtverordnetenversammlung zu einem anderen Ergebnis kommen, sei dies schon verwunderlich. Die FDP hat daher ihr „entschiedenes Nein“ zur Zulässigkeit des Begehrens angekündigt.