Piraten und Linke sollen Insolvenzbegehren stoppen

Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Darmstadt, den Eilantrag der „Unterstützer des Bürgerbegehrens gegen den Verkauf des Klinikum Offenbach“ abzulehnen, erklärt der FDP-Fraktionsvorsitzende Oliver Stirböck: „Der Verwaltungsgerichtshof hat nicht nur den Eilantrag abgelehnt, sondern dabei auch das Bürgerbegehren voraussichtlich als unzulässig bezeichnet. Dies ist ein deutliches Signal gegen die Rechtmäßigkeit des von Linken und Piraten angestrengten Insolvenzbegehrens. Heute ist ein guter Tag für den Klinikstandort und die Beschäftigten des Klinikums, da andernfalls die Insolvenz des Klinikums in greifbare Nähe gerückt wäre“.

Stirböck verweist zudem auf den deutlichen Hinweis des Gerichts „der Kostendeckungsvorschlag erschöpfe sich vielmehr in diffusen Behauptungen und Spekulationen und erscheine angesichts der finanziellen Situation der Stadt Offenbach unrealistisch“. Dies macht aus Sicht der FDP deutlich, dass die Erfolgschancen des Bürgerbegehrens denkbar gering sind. „Da es jedoch weiter geeignet sei, erhebliche Unruhe im Verkaufsprozess zu erzeugen fordern wir Piraten und Linke auf, von ihrem Vorhaben abzulassen und das Begehren nicht weiter zu verfolgen“, so Stirböck abschließend.