Weiß: Raumverträglichkeit der Nordwestbahn Gegenstand der Revision in Leipzig

Paul-Gerhard WeißDie für die Stadt Offenbach besonders wichtigen Fragen künftiger Entwicklungsmöglichkeit und die drohende Einschränkung ihrer kommunalen Selbstverwaltung werden auf jeden Fall Gegenstand des Revisionsverfahrens zu Bau und Betrieb der Nordwest-Landebahn beim Bundesverwaltungsgericht sein. Darauf weist Stadtrat Paul-Gerhard Weiß nach dem VGH-Urteil zum Landesentwicklungsplan (LEP) hin. „Diese zentralen Aspekte sind wesentlicher Bestandteil unserer Planfeststellungsklage, für die eine Revision ausdrücklich zugelassen und bereits eingelegt wurde.“

Ergänzend zur Klage gegen die Planfeststellung hatte die Stadt ebenso wie einige andere Kommunen ein sogenanntes Normenkontrollverfahren gegen die Planungsvoraussetzung für die Nordwestbahn – den Landesentwicklungsplan – angestrengt. Die Anträge wurden jetzt vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel abgewiesen, was nach dessen Urteilsbegründung zum Planfeststellungsverfahren allgemein erwartet worden war. Der VGH erkannte dort zwar starke Einschränkungen gerade für die Stadt Offenbach an, hielt diese aber noch für hinnehmbar. Die Stadt sieht das anders und geht optimistisch in die Revision zur Planfeststellung: „Es kann nicht rechtens sein, dass 75 % des Gebietes einer ganzen Großstadt unter Siedlungsbeschränkungen oder Schutzzonen mit Bauverboten für Schulen und Kitas fallen und dort nur noch mit Ausnahmegenehmigungen des Landes kommunal gehandelt werden kann. Das ist kommunalfeindlich und nicht mehr raumverträglich. Damit wird uns die Funktion als Oberzentrum auf kaltem Wege genommen“.

Zwar hat der VGH im Normenkontrollverfahren keine Revision zugelassen, doch kommt der LEP in Leipzig dennoch „inzident“ im Revisionsverfahren zur Planfeststellung auf den Prüfstand. Ergänzend wird Offenbach aber auch Beschwerde gegen die Nichtzulassung einlegen, damit alle Aspekte behandelt werden können. Hierzu wird das heute zugegangene Urteil zum LEP jetzt gründlich analysiert. Die Stadt kritisiert, dass der Landesentwicklungsplan für die neue Landebahn ein „Vorranggebiet“ im Kelsterbacher Wald festgelegt hat. Mit einem „Vorranggebiet“ können aber die Auswirkungen auf die Stadt Offenbach durch den Betrieb nicht erkannt und abgewogen werden. Positiv am LEP sei, dass die Ausbaumöglichkeit verbindlich und unauflösbar mit einem Nachtflugverbot verknüpft worden sei.

In einem weiteren Verfahren hat der VGH jetzt dem Antrag der Stadt Offenbach entsprochen und eine sogenannte „Anhörungsrüge“ der Lufthansa und Lufthansa Cargo zurückgewiesen. Die beiden Fluggesellschaften, die das Nachtflugverbot verhindern wollten und noch zusätzliche Nachtflüge durchzusetzen versuchen, sind nicht zur Revision nach Leipzig zugelassen. Deshalb versuchten sie, zum Offenbacher Verfahren nachträglich „beigeladen“ zu werden. Der VGH wies dies zurück.