FDP: 9 Millionen des Regionalfonds komplett für Schallschutz der Bürger nutzen
Wer im Offenbacher Süden in der sogenannten Nachtschutzzone Wohnraum besitzt, kann jetzt sofort Zuschüsse für den baulichen Lärmschutz abrufen, um sich und seine Mieter in den Wohnungen besser vor eindringendem Fluglärm schützen zu können. Für viele Bürger war dies Nachricht neu, bemerkte FDP-Fraktionsvorsitzender Oliver Stirböck, der zu einer Informationsveranstaltung mit dem früheren Flughafendezernenten Paul-Gerhard Weiß geladen hatte. Nach dem Gesetz würde der Anspruch in den betreffenden Stadteilen Rosenhöhe, Lauterborn, Tempelsee und weiten Teilen von Bieber, Buchhügel und Buchrain erst ab Oktober 2016 entstehen, wird jetzt aber durch Geld aus dem Regionalfonds vorgezogen.
Ansonsten sei der seit Jahresbeginn abrufbare Regionalfonds viel zu mager ausgestatten worden, um die finanziellen Aufwendungen der Offenbacher Bürger auffangen zu können. Dabei machte Weiß deutlich, dass der „passive“ Lärmschutz, also die verbesserte Schalldämmung von Wohnraum, ohnehin nur als Ergänzung angesehen werden dürfe: „Das Wichtigste ist und bleibt der aktive Lärmschutz, also die Vermeidung oder Reduzierung des Lärms über unseren Dächern“. Damit aber zumindest in den Innräumen zeitnah mehr Ruhe möglich sei, müsse der Fonds von Fraport und Land Hessen unbedingt aufgestockt werden. Für den passiven Lärmschutz werde derzeit nur ein Bruchteil der Kosten, die den Bürgern entstehen teils vom Flughafenbetreiber, teils vom Land Hessen aus Steuermitteln abgedeckt.
Nach dem völlig unzureichenden Fluglärmschutzgesetz seien nur der Süden, also die Stadtteile unter den bisherigen Einflugschneisen, anspruchsberechtigt, und auch hier weitgehend nur für Maßnahmen in Schlafräumen. Der seit Jahresbeginn abrufbare Regionalfonds bringe neben der zeitlichen Verbesserung nur für ganz wenige Haushalte in Offenbach zusätzliche Mittel. Allerdings erhalte die Stadt Offenbach mit knapp 9 Millionen Euro einen Zuschuss zur „nachhaltigen Kommunalentwicklung“, der von ihr an die Bürger für baulichen Lärmschutz weitergegeben werden könne. Der Einbau guter Schallschutzfenster und Belüftungsanlagen sowie die Dämmung von Decken, Wänden, Rolladenkästen und andere Dämmaßnahmen dürfen mit 4.350 Euro je Wohneinheit von den Kommunen bezuschusst werden. In Offenbach könnten so mindestens 2.000 Förderanträge auch in anderen Stadtteilen bedient werden. „Das Geld sollte auch bei den Bürgern ankommen, denn der Schallschutz der Wohnungen in unserer Stadt muss Vorrang vor anderen Verwendungswünschen haben“, fasste Stirböck zusammen. Die FDP-Fraktion werde einen entsprechenden Antrag einbringen. Außerdem will die Fraktion eine Lärmmessung für Bürgel beantragen, da die Werte hier nach Einschätzung vieler Bürger deutlich höher seien als in den offiziellen Lärmberechnungen ausgewiesen.