FDP: Erhalt des Arbeitsgerichts stärkt Oberzentrumsfunktion der Stadt

15.06.2010

Oliver StirböckDie FDP-Fraktion freut sich über die Entscheidung des hessischen Justizministers Jörg-Uwe Hahn (FDP), das Arbeitsgericht in Offenbach zu erhalten. „Es ist ein guter Tag für Offenbach. Das Justizministerium hat offenbar die Argumentation überzeugt, dass ein Oberzentrum wie Offenbach ein Arbeitsgericht vor Ort benötigt“, so FDP-Fraktionschef Oliver Stirböck.

Der Freidemokrat hatte sich gemeinsam mit dem FDP-Stadtverordneten, Rechtsanwalt Georg Schneider, in Wiesbaden für den Erhalt des Gerichts eingesetzt. „Alle haben an einem Strang gezogen – dieser gemeinsame Einsatz für den Standort Offenbach sollte beispielgebend für künftige Fälle sein“, meint Stirböck. So wäre seiner Auffassung nach „ohne das inhaltlich fundierte Wirken von Joachim Jungbluth von der Vereinigung Hessischer Unternehmerverbände, der IHK Offenbach und des Anwaltsvereins dieses
Ergebnis nicht möglich gewesen“. Einen besonderen Dank spricht der Freidemokrat dem stellvertretenden Vorsitzenden der Landtagsfraktion Rene Rock (Seligenstadt) aus, der das Anliegen der Offenbacher Freidemokraten sehr wirksam vertreten habe.

Der Justizminister habe sich die Entscheidung, sicher nicht leicht gemacht, wie und an welchen Ort der erforderliche Sparbeitrag zur Konsolidierung des Landeshaushalts zu erbringen ist. Stirböck: „Wir sind jetzt einfach nur froh, dass unsere Argumente stachen“.