FDP-Fraktion: Flughafenentscheidung stärkt Nachtruhe
Das Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel bestätigt nach Auffassung der FDP-Fraktion in zentralen Punkten die Rechtsposition der Stadt. „Der brutalstmögliche Ausbau ist damit so gut wie vom Tisch“, meint FDP-Fraktionsvorsitzender Oliver Stirböck.
So habe der der VGH hat „ein echtes Nachtflugverbot gefordert“ und eine entsprechende „Planergänzung“ des Planfeststellungsbeschlusses verlangt. „Außerdem hat er die Flüge der Mediationsnacht als nicht vereinbar mit dem gesetzlich gebotenen Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm bezeichnet“, erläutert Stirböck. Das Gericht habe zudem die „durchschnittlich“ zugelassenen 150 Flüge in den Nachtrandstunden (22-23 Uhr und 5-6 Uhr) ebenfalls beanstandet, da „durchschnittlich“ bedeute, dass in der Hauptreisezeit sehr viel mehr geflogen werden kann.
Das Gericht habe zudem die Revision für die Klagen der Kommunen ausdrücklich zugelassen, um Fragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären „Dazu gehört natürlich die Beschneidung der kommunalen Selbstverantwortung und der Planungshoheit der Kommunen durch Bauverbote und Siedlungsbeschränkungen“, so Stirböck.
[Foto Nordwestbahn: Fraport]