FDP: Klinik verfehlt offenbar 2012 erneut Planungsziele – Linke und Piraten sollen Scheitern des Bürgerbegehrens eingestehen – Klinikum droht qualitativ auszubluten
Die FDP hat die rechtliche Einschätzung des Magistrats begrüßt, dass das Bürgerbegehren gegen die Klinikprivatisierung unzulässig ist. Der angebliche „Kostendeckungsvorschlag“ der Initiatoren zeige in der Tat in keiner Weise wie die Finanzierunglücke nach 2015 geschlossen werden solle. „Interessant ist, dass wohl auch schon wieder für 2012 die Planungsziele des Sanierungsplans nicht gehalten werden konnten“, so FDP-Fraktionschef Oliver Stirböck.
Damit sei nicht nur deine zentrale Säule des vom Gesetz für ein gültiges Bürgerbegehren „zu recht erforderlichen, realistischen Kostendeckungsvorschlags“ der Initiatoren des Bürgerbegehrens weggebrochen. Dies bestätige vor allem die Voraussage der FDP, dass die Prognosen des Sanierungsplans – wie in der Vergangenheit auch schon – kaum eingehalten werden können, da diese viel zu optimistische Annahmen enthalten
Stirböck fordert Linke und Piraten als Initiatoren des Begehrens auf, das formale Scheitern ihres Antrags einzugestehen und ihrer Verantwortung für die Zukunft des Klinikums gerecht zu werden. „Die Hängepartie, in der sich nun das Klinikum befindet, ist den Mitarbeitern nicht länger zuzumuten und belastet die Vertragsverhandlungen“, befürchtet Stirböck weiter. Es drohe ein „immenser finanzieller Schaden“. Das Klinikum drohe zudem durch den Abgang von Mitarbeitern in der Phase der Unsicherheit qualitativ auszubluten.