Der Magistrat prüft nach eigenem Bekunden fünf Varianten, darunter die Herabsetzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h, Sperrung für den Kfz-Verkehr, Weiterführung eines nur teilweise vorhandenen Geh- und Radweg (eventuell mit Einrichtung einer Einbahnstraße), optische Einengung der Fahrbahn.