FDP sieht Verwechslungsgefahr zwischen städtischen Plakaten und aktuellen Wahlplakaten der grünen Bürgermeisterkandidatin

27.06.2011

Die FDP sieht ihre Befürchtungen, die Plakate einer Veranstaltungsserie des von Bürgermeisterin Birgit Simon (Grüne) geführten Sozialdezernats könnten mit Wahlplakaten verwechselt werden, durch aktuelle Plakat-Motive der Wählerinitiative „Pro Simon“ deutlich verstärkt. „Die Plakate der Wählerinitiative auf den grünen Plakatständern erhöhen die Verwechslungsgefahr mit den Dezernats-Plakaten“, so der FDP-Stadtverordnete Dominik Schwagereit. Man könne letztlich kaum unterscheiden, „wo wirbt die Stadt mit einem Foto Simons für eine Veranstaltung der Bürgermeisterin und wo wirbt die Initiative für eine Veranstaltung einer grünen Oberbürgermeisterin“. Dies sei von Simon „wohl nicht beabsichtigt gewesen, ist jetzt aber so eingetreten“.

Schwagereit hatte in einer letzte Woche gestellten, parlamentarischen Anfrage die Sorge geäußert, die Plakate des Sozialdezernats könnten unter indirekte Wahlwerbung fallen und damit die „Grenzen des Zulässigen“ überschreiten, weil mithilfe städtischer Mittel ein Wettbewerbsvorteil für Magistratsmitglieder gegenüber Bewerbern außerhalb des Magistrats erzielt werde. Nach Eindruck des Freidemokraten gehörten personenbezogene Plakate bisher nicht zur regelmäßigen und üblichen Form der Kommunikation der Magistrats. „Zumindest konnten wir bisher keine städtischen Plakate sichten, auf denen der Kopf von Magistratsmitgliedern prangt“, so Schwagereit.

Mit einer solchen neuen Kommunikationsform zu Beginn eines Oberbürgermeisterwahlkampfs anzufangen, berge die „Gefahr einer rechtlichen Grenzüberschreitung“. Im schlimmsten Fall drohe sogar, dass ein Verwaltungsgericht die Oberbürgermeisterwahlen für ungültig erklärt. Verwaltungsgerichte hätten in den letzten Jahren aus den unterschiedlichsten Gründen Wahlen für ungültig erklärt, wenn die private Wahlwerbung des Amtsträgers nicht deutlich von seinem amtlichen Handeln abgegrenzt ist. Als Anhaltspunkt für eine unzulässige Parteinahme gelte etwa eine „reklamehafte Aufmachung von Druckschriften, deren Sympathiewerbung ihren Informationsgehalt deutlich überwiegt sowie ein Anwachsen der Öffentlichkeitsarbeit in Wahlkampfnähe“, so Schwagereit. Beide Kriterien seien bei den Plakaten des Sozialdezernats offensichtlich gegeben. Der Freidemokrat verweist zudem darauf, dass selbst nach Inhalt und Form neutral gehaltene Publikationen in der unmittelbaren Vorwahlzeit zu einer unzulässigen Wahlwerbung werden könnten. „Je schneller die Dezernats-Plakate mit Foto der Bürgermeisterin durch neue ersetzt werden, desto besser ist es deshalb“, meint Schwagereit. Die sei auch ein Gebot der Fairness im Wahlkampf und könnte einen „schwerwiegenden Fehlstart der Simon-Kampagne“ möglicherweise noch abwenden.