FDP: Wohnen am Fluss muss Ziel der Stadtpolitik bleiben
Die Offenbacher FDP-Fraktion hat das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs bedauert, den Bebauungsplan „Hafen“ für unwirksam zu erklären. „Das weitere Vorgehen der Stadt Offenbach muss sich weiterhin ganz am Ziel orientieren, Wohnen am Fluss zu ermöglichen“, so FDP-Fraktionsvorsitzender Oliver Stirböck.
Das Urteil zeige, dass trotz bester fachlicher Munitionierung mit externen Planungs- und Rechts-Experten in planungsrechtlichen Fragen immer Überraschungen möglich sind. Sowohl rechtliche Schritte gegen das Urteil als auch „alternative Vorgehensweisen und Strategien“ müssten und würden jetzt sorgsam erwogen werden. Von Schnellschüssen und Scharmützeln sei abzuraten.
Die Klage der Gewerbebetriebe auf der anderen Main-Seite sei offenbar nur Auslöser für eine grundlegende Betrachtung des VGH gewesen. „Dass der 4. Senat des VGH mit dem Urteil bereits das zweite Mal ein Baugebiet der Stadt Offenbach aufgrund der bisherigen Landebahnen stoppt, zeigt wie stark Offenbach schon jetzt durch den Flughafen gehemmt ist“, so Stirböck. Mit dem Ausbau des Flughafens werde fast die ganze Großstadt Offenbach unter Siedlungsbegrenzungszone fallen – „mit den jetzt beispielhaft sichtbar gewordenen Folgen“. Dies sei „europaweit einmalig“. Das Urteil widerlege damit auch die Argumentation des 11. Senats des VGH, der in seiner Flughafenentscheidung ausgeführt hatte, die Stadt Offenbach sei in ihrer Entwicklung durch den Ausbau nicht erheblich beeinträchtigt. „Der Brass auf diejenigen, die die Interessen der Stadt Offenbach bei der Nordwestbahn politisch nicht ausreichend vertreten haben, ist durch das Urteil nicht kleiner geworden“, so Stirböck.