Klage erhöht Unsicherheit des Klinikstandorts

Die FDP-Fraktion hat sich kritisch zum Vorgehen der Initiatoren des Bürgerbegehrens geäußert, Klage gegen die von der Stadtverordnetenversammlung erklärte Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens einzureichen. „Es ist das gute Recht der Initiatoren, den Rechtsweg zu beschreiten“. Der von der Initiative von Linken und Piraten vorgelegte, rechtliche erforderliche Deckungsvorschlag sei jedoch ein schlechter Witz. Die Klage daher absehbar zum Scheitern verurteilt, zumal das Darmstädter Verwaltungsgericht schon einen Eilantrag der Piraten in Bausch und Biogen verworfen habe. „Denn die „schwarze Null“ in 2015 ist eine Fiktion“, so FDP-Fraktionschef Oliver Stirböck. Schon das Sanierungsziel für 2012 sei bei weitem nicht erreicht worden. Die Fortsetzung des Rechtswegs verlängere die Unsicherheit bei den Mitarbeitern und sei geeignet, den finanziellen Erfolg des Verkaufsverfahrens zu beeinträchtigen. Die FDP befürworte ausdrücklich Abstimmungen in Bürgerbegehren, aber es müsse den nachvollziehbaren, rechtlichen Kriterien entsprechen. Die Klage von Piraten und Linke sei „nicht hilfreich“ beim gemeinsamen Ziel, möglichst viel vom Offenbacher Klinikum zu möglichst guten Bedingungen für Stadt und Klinikmitarbeiter zu erhalten. Das Vorgehen verschärfe die Krise des Gesundheitsstandorts.