Mehr Spielautomatensteuer, weniger Hundesteuer, keine Gaststättenerlaubnissteuer
Die Offenbacher Freidemokraten wollen die so genannten Bagatellsteuern neu ordnen. Ziel: Die Hundebesitzer sollen weniger Steuern zahlen, die von der FDP als „Existenzgründungsstrafsteuer“ bezeichnete Gaststättenerlaubnissteuer soll ganz fallen. Dafür wollen die Liberalen die Spielautomatensteuer drastisch erhöhen, auch um Neuansiedlungen zu verhindern. Nach Auffassung des FDP-Fraktionsvorsitzenden Oliver Stirböck ließen sich Bagatellsteuern nur rechtfertigen, wenn mit ihnen eine steuernde Funktion erreicht werde. „Zum Abkassieren sind sie ungeeignet, denn sie belasten bestimmte Bevölkerungsgruppen übermäßig und sind damit ungerecht“, so der Freidemokrat.
Besonders auf dem Prüfstand steht für die FDP die Gaststättenerlaubnissteuer. Sie bringe der Stadt zwar 100.000 Euro ein, verhindere aber Existenzgründungen und sogar Übernahmen von Gaststätten in neue Hände. Selbst wenn eine Gaststätte einen neuen Partner bzw. Mitinhaber mit aufnehme, falle sie an. Dies sei kontraproduktiv. „Wer eine attraktivere Gaststätten- und Restaurantlandschaft fördern möchte, muss auf diese Spezialsteuer verzichten“, so Stirböck.
Die FDP will zudem Besitzer von Hunden nach dem Wiener Modell von der Hundesteuer befreien, wenn sie einen so genannten Hundeführerschein ablegten. „Für viele Bürger bringt eine solche Neuregelung die Chance für eine finanzielle Entlastung, für den einen oder anderen bietet sie ein Anreiz, sinnvolle Hilfe bei der Hundeerziehung wahrzunehmen“, meint Stirböck. Damit könne somit ein Schritt zu mehr Sicherheit und Sauberkeit gegangen werden. Alternativ sei eine Ermäßigung nach dem „Raunheimer Modell“ zu prüfen. Danach ermäßigt die Stadt die Hundesteuer um die Hälfte, wenn der Hund die Begleitprüfung bestanden hat.
Dafür will die Spielautomatensteuer auf das Niveau der Stadt Wiesbaden erhöhen und nach Wiesbadener Vorbild auch die Deckelung der Steuer je Automat abschaffen. Dies könnte in der Summe die Steuerausfälle aus Verzicht aus Gaststättenerlaubnissteuer und Hundesteuer mehr als ausgleichen. Die höhere Spielautomatensteuer sei ordnungspolitisch gerechtfertigt, weil sie gegen „ungewünschte Nutzungen“ gerichtet sei und langfristig auch der Steuerung der Innenstadtentwicklung diene. Denn sie macht Neuansiedlungen von Spielbetrieben unattraktiver.
Stirböck kündigt an, sich auch künftig nicht die Städte zum Vorbild nehmen zu wollen, die über einen hohen Erfindungsreichtum für neue Bagatellsteuern verfügen. So lehnten die Liberalen eine „Bettensteuer“ nach Weimarer bzw. Darmstädter Vorbild strikt ab. Dies gelte auch für die Wiedereinführung der Getränkesteuer. Diese war seinerzeit von CDU und SPD eingeführt und auf Druck der FDP abgeschafft worden. Stirböck: „Wer wirklich meint höhere kommunale Steuereinnahmen erzielen zu wollen, etwa um Wunschprojekte zu finanzieren, darf sich nicht an wenigen vergreifen. Wichtiger sind Ideen zur Ansiedlung neuer Unternehmen. Die Stadt hat aber ohnehin, wie viele Gemeinden auch, in erster Linie ein vom Bund verursachtes Ausgabeproblem, nicht zu niedrige Steuersätze oder zu wenige Steuerarten“.