Neue Siedlungsbeschränkung durch geplanten Flughafenausbau verursacht
Das Presseamt der Stadt Offenbach teilt mir, dass der für das Thema Flughafenausbau zuständige Offenbacher Stadtrat Paul-Gerhard Weiß(FDP) der Behauptung des CDU-Stadtverordneten Bernhard Schönfelder widersprochen hat, die für Offenbach vorgesehene Ausweitung der Siedlungsbeschränkungsszonen beziehe sich nicht auf den geplanten Flughafenausbau, sondern vor allem auf verschärfte Bundesgesetze zum Lärmschutz: „Die neuen Siedlungsbeschränkungen beziehen sich speziell auf den Flughafenausbau in der Variante Nord-West und das von Fraport für 2020 prognostizierte Verkehrsaufkommen von 701.000 Flugbewegungen. Sie wurden in methodisch gleicher Weise wie bisher ermittelt. An den entscheidenden Werten – Dauerschallpegel 60 dB(A) – und der Berechnungsweise hat sich gegenüber dem Regionalplan 2000 nichts geändert.“
Insbesondere die These Schönfelders, die neuen, zusätzlichen Einschränkungen im Hafengebiet hätten nichts mit dem geplanten
Flughafenausbau zu tun, sei falsch. „Der Ausbau mit der drastischen Steigerung der Flugbewegungen über Offenbach betrifft nicht nur die Anflugrouten bei der sogenannten Betriebsrichtung West (Landeanflug über Offenbach) sondern auch die Ablugrouten bei Betriebsrichtung Ost (Starts über Offenbach)“, so Paul-Gerhard Weis.
Natürlich habe Schönfelder Recht, dass die Qualität im Offenbacher Wohnungsbau nicht nur von der Kapazitätserweiterung am Flughafen, sondern auch von der Bauweise abhänge. Dies bestreite niemand. Aber, wo kein Wohngebiet auswiesen werden könne, da sei auch ein qualitativ hochwertiges Bauen nicht möglich. Unabhängig von der Frage des Bauverbots belaste zusätzlicher Fluglärm die Wohnqualität. Die neue Siedlungsbeschränkunsgzone weise aus, dass nach dem Bau der Landebahn Nord-West 75 % der Offenbacher Siedlungsflächen stark betroffen sind.