Stadtrat Weiß (FDP) zum Nachtflugverbot: "Vereinbarung" zum Lärmschutz inhaltsleer und unverbindlich
„Durch die Ankündigung des Ministerpräsidenten und die begleitende Mehrheitsentscheidung des Landtages, geplante Ausnahmen in der Nacht am Flughafen Frankfurt zuzulassen, wird das versprochene Nachtflugverbot vom morschen Scheunentor zum Einfallstor. Der Beschluss öffnet Tür und Tor für einen Rund-um-die-Uhr-Betrieb. Unter der Einflugschneise werden hunderttausende Menschen nicht mehr ruhig schlafen können.“ – so Paul Gerhard Weiß, zuständiger Stadtrat in Offenbach für das Ausbauverfahren Flughafen Frankfurt Main. Nachdem die Wiesbadener Politik seit 2000 gebetsmühlenartig versprochen habe, dass es ohne Nachtflugverbot keinen Ausbau geben werde, sollen nun – so Weiß – nach dem Willen derLandesregierung und der Landtagsmehrheit geplante Flüge zugelassen werden. „Damit wird das Nachtflugverbot substanzlos und zur freien Verfügungsmasse des Flughafenbetreibers und der Luftverkehrsbehörde“. Wer einmal Ausnahmen zulasse, könne weitere „begründete“ Ausnahmen nicht mehr abwehren. „Und Gründe findet die Luftverkehrswirtschaft immer“.
Ministerpräsident Koch spreche, so Weiß weiter, von weniger als den derzeit stattfindenden 37 Flügen in der zeit von 23 bis 5 Uhr. Während der gesetzlichen Nachtruhe finden aber durchschnittlich mehr als 150 Flüge statt. „Die Mediation – so Weiß – „hielt 100 Flüge von 22 bis 6 Uhr für nicht weiter hinnehmbar“. Mit der nun beschlossenen „Lösung“ der „wenigen Ausnahmen“ muss 2020 mit mindestens 200 Flügen in der gesetzlichen Nacht gerechnet werden.
„Diese seltsame Art von `Nachtflugverbot` und `Beruhigung` werden wir nicht widerstandslos hinnehmen – so Weiß -, sollte die Aufweichung der beantragten Nachtruhe im Planfeststellungsbeschluss enthalten sein werden wir auch diese Regelung beklagen.“ Der Planfeststellungsbeschluss ist damit nicht rechtssicherer geworden, er ist nun auch für die Kommunen und die Flughafennachbarn angreifbarer geworden.
Als „völlig inhaltslos und unverbindlich“ bezeichnete Weiß auch die am Mittwoch von der Landesregierung und der Luftverkehrswirtschaft unterzeichnete „Vereinbarung“ zum Lärmschutz. In einem Schreiben vom 26. September 2007 an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung schreibe die Fraport AG übrigens, dass einer
Berücksichtigung der vom Vorsitzenden des RDF vorgelegten Maßnahmen des aktiven Schallschutzes nicht zugestimmt werden könne und die Fraport AG keine Verpflichtungen, die zu einer vertraglichen Bindung führe und zudem über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen könnten, akzeptiere. „Das Papier gehört nur zur Inszenierung der Ausbaugenehmigung. Die Wirklichkeit
sieht ganz anders aus. Die Bereitschaft, über das gesetzlich uns Zustehende hinauszugehen, bestand bei der Flugverkehrswirtschaft nie. Die sogenannte Vereinbarung ist ein Papier ohne jeden Wert“.