Statement des Regierungspräsidenten und der Stadt Offenbach
Im Zusammenhang mit einzelnen Auflagen der Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2008 des Regierungspräsidenten fand am Dienstag, 3. Juni, im Regierungspräsidium in Darmstadt ein Gespräch zwischen dem Herrn Regiegierungspräsidenten (RP) Gerold Dieke, dem Leiter der Kommunalaufsicht beim RP Karl-Heinz Diehl, dem Offenbacher Oberbürgermeister Horst Schneider, dem Kämmerer Michael Beseler und dem Schuldezernenten der Stadt Paul-Gerhard Weiß statt. Im Anschluss an dieses Gespräch wurden folgende gemeinsame Feststellungen zur Unterrichtung der Medien getroffen:
1. Die Haushaltssituation der Stadt Offenbach ist, wie bereits in der Vergangenheit, schwierig. Trotz steigender Einnahmen war auch im Jahr 2007 der Verwaltungshaushalt nicht ausgeglichen (Defizit 38,5 Mio €). Anzuerkennen ist, dass der Vermögenshaushalt auch im Jahr 2007 ohne Netto-Neuverschuldung abgeschlossen wurde.
2. In dieser Situation ist die Haushaltgenehmigung für das Jahr 2008 durch den Regierungspräsidenten nur mit Auflagen möglich, die den Spielraum der Stadt einschränken. Die Kommunalaufsicht begrüßt, dass für Personalhaushalt und Sachausgaben seitens der Stadt unverändert restriktive Maßstäbe gelten. Der Regierungspräsident erkennt an, dass die Personal- und Sachausgaben der Stadt OF gemessen an der Einwohnerzahl sich im Vergleich mit anderen Städten auf einem niedrigen Niveau bewegen.
3. Neben neuen gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben liegt die Ursache für das Haushaltsdefizit der Stadt Offenbach weniger in der Einnahmesituation sondern vor allem im noch nicht ausreichend bewältigten Strukturwandel und den damit verbundenen hohen Transferleistungen. Eine nachhaltige Verbesserung der Lage erscheint nur möglich, wenn die Stadt attraktive Angebote für Zuzüge macht. Der Stadt Offenbach ist deshalb die Entwicklung des Hafenareals als Standort für Wohnen, Gewerbe und Bildung beziehungsweise die Entwicklung anderer neuer Wohngebiete wichtig.
4. Der im Vergleich mit vielen hessischen Städten hohe Anteil junger Menschen, die Einführung von G 8 und der zum Teil schlechte bauliche Zustand der Offenbacher Schulen begründen für die Stadt Offenbach die Notwendigkeit für ein Schulbausanierungsprogramm. Der hohe Ausländeranteil bedingt außerdem den Ausbau der schulischen Ganztagsbetreuung zur Stärkung der Kompetenzen, auch um die Chancen der Migranten auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
5. Die mittelfristige Finanzplanung im Haushalt 2008 weist aus, dass das Schulbausanierungsprogramm bis zum Jahr 2011 in Höhe von rund 110 Millionen Euro ohne Nettoneuverschuldung finanziert werden soll. Es herrscht Einigkeit darüber, dass das Eigenkapital der Stadtwerke Offenbach Holding (SOH) in einer wirtschaftlich vertretbaren Höhe zur Schulbaufinanzierung aus haushaltsrechtlichen Gründen herangezogen wird. Es wird im Gegenzug geprüft, ob rentierliche Investitionen der SOH, zum Beispiel in der Hafenentwicklung über verbürgte Kredite finanziert werden können. Dieser Prozess wird bis zum 31. August abgeschlossen.
6. Gemäß der bereits erfolgten Auflage des Regierungspräsidenten wird die Stadt Offenbach darüber hinaus die notwendigen Investitionen für die Schulen in erheblichem Umfang über Vermögensveräußerungen decken. Eine ausführlichere Liste von Grundstücksveräußerungen ist dem Regierungspräsidenten jetzt zugegangen. Hiermit ist eine Kommunikationslücke geschlossen worden.
7. Vor dem Hintergrund der dargelegten Vermögensveräußerungen sowie der Bereitschaft der Stadt, das Kapital der SOH zur Schulbaufinanzierung heranzuziehen, ist das Regierungspräsidium bereit, der Stadt die benötigten Verpflichtungsermächtigungen für die anstehenden investiven Maßnahmen freizugeben.