Verweigerung von Auskünften zu „Mission Olympic“ durch OB Schneider und Bürgermeister Schneider ist grob rechtswidrig

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„Die Verweigerung der Beantwortung der Anfragen im Zusammenhang mit der Veranstaltung „Mission Olympic“ ist nicht nur ein Affront gegenüber der Stadtverordnetenversammlung sondern auch grob rechtswidrig“, so FDP Fraktionsvorsitzender Oliver Stirböck. Weder laufende interne Ermittlungen, noch sogenannte Fürsorgepflichten oder eine Strafanzeige seinen ein Grund die Rechte der Stadtverordneten derart zu negieren. Sollte der Magistrat sich einer zeitnahen Auskunft verweigern, droht die FDP mit der Einschaltung der Kommunalaufsicht.

Nach Auffassung Stirböcks ist die Rechtslage zur Auskunftspflicht des Magistrats „eineindeutig“:

Die Liberalen erwarteten daher eine umgehende und ausführliche Beantwortung ihrer Fragen. Es sei auch nicht hinnehmbar, dass die betroffenen Dezernenten über die Frage der Beantwortung entscheiden, denn die Fragestellung habe sich an den Magistrat als Kollegialorgan gerichtet.