Spenden
Spenden – warum?
Die Offenbacher FDP arbeitet rein ehrenamtlich. Sie finanziert Ihre Arbeit aus den Beiträgen der Mitglieder und den Spenden von Bürgern, die uns bei unserer politischen Arbeit unterstützen wollen. Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere ehrenamtliche Arbeit unterstützen könnten. Auch „kleine Beträge“ helfen uns weiter.
Sie können direkt auf unser Konto bei der Frankfurter Sparkasse 1822 überweisen: DE17500502010000229628.
Infos für Spender
Spenden als Beitrag zur Demokratie
Neben der Stimme am Wahltag und der Mitgliedschaft ist die Spende die dritte wesentliche Säule für die Unterstützung einer Partei durch die Bürger. Parteien sind berechtigt, Spenden in unbegrenzter Höhe anzunehmen. Spenden sind ein wichtiger und sehr persönlicher Beitrag des einzelnen Bürgers für die Politik seiner Wahl und Ausdruck persönlicher Willensbekundung. Eine Spende an eine Partei stärkt die Demokratie in Deutschland.
Spendenhöhe
Neben Ihrer Stimme am Wahltag und einer Mitgliedschaft ist die Spende die dritte wesentliche Säule, mit der Bürgerinnen und Bürger eine Partei unterstützen können. Spenden sind ein wichtiger und sehr persönlicher Beitrag für die Politik Ihrer Wahl und Ausdruck Ihrer individuellen Willensbekundung. Eine Spende an die FDP stärkt so auch die Demokratie in Deutschland.
Als Privatperson können Sie Ihre Spende an die FDP bis zu 6.600 € im Jahr steuerlich geltend machen, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 13.200 €, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder andere gemeinnützige Zwecke spenden. Eine Spende von 500 € kostet Sie im günstigsten Fall 250 € und bedeutet für die FDP – durch die staatliche Teilfinanzierung – einen deutlich höheren Betrag.
Die steuerliche Vergünstigung ist zweistufig: Für die ersten 3.300 € bzw. 6.600 € werden Ihnen nach § 34g EStG exakt 50% der gespendeten Summe direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen. Darüber hinausgehende Beiträge können Sie bis zur Höhe von weiteren 3.300 € bzw. 6.600 € nach § 10b EStG als Sonderausgabe geltend machen. Sie reduzieren Ihre Steuerzahlung damit zusätzlich in Höhe Ihres individuellen Steuersatzes.
Zusätzliche Hinweise:
- Steuerliche Vergünstigungen genießen ausschließlich natürliche Personen.
- Spenden von juristischen Personen sind natürlich zulässig und gewünscht, können aber steuerlich nicht abgesetzt werden.
- Spenden von Personengesellschaften werden wie Spenden von juristischen Personen behandelt, es sei denn, sie können einzelnen natürlichen Personen zugerechnet werden.
- Für Spenden von Berufsverbänden und steuerbegünstigten Verbänden gelten Sonderbestimmungen, über die wir erforderlichenfalls gerne Auskunft geben.
- Anonyme Spenden über 500 € dürfen nicht angenommen werden.
- Für Spender, die weder deutsche Staatsbürger noch EU Bürger sind, gilt: Spenden über 1.000 € dürfen nicht angenommen werden.
- Barspenden über 1000 € dürfen nicht angenommen werden.
- Alle Spenden sind unter Angabe von Name und Anschrift des Spenders mit dem Rechenschaftsbericht der FDP zu veröffentlichen, sofern die Spenden den Betrag von 10.000 € je Person und Kalenderjahr überschreiten.
- Großspenden von über 50.000 € müssen unverzüglich dem Bundestagspräsidenten gemeldet und von diesem zeitnah veröffentlicht werden.
- Für Parteimitglieder gilt: Mitgliedsbeiträge und Spenden werden als Zuwendungen zusammengefasst, die als Gesamtsumme steuerlich geltend zu machen ist.
