Anhörung zum Regionalfonds: Flughafendezernent Weiß fordert mehr Geld für Offenbach aus der Fraport-Dividende des Landes Hessen

Vergangene Woche hatte Flughafendezernent Paul-Gerhard Weiß Gelegenheit bei der Anhörung zum Gesetz zur Einrichtung eines Regionalen Lastenausgleichs Flughafen Frankfurt Main neben anderen Kommunen und Verbänden die Offenbacher Forderungen darzustellen.

Weiß begrüßte für die Stadt Offenbach die Weiterführung des Regionalen Lastenausgleichs (Regionalfonds), kritisiert aber die geringe Summe. Für den Regionalen Lastenausgleich ist insgesamt eine Summe von jährlich 4,5 Millionen Euro in den nächsten fünf Jahren für 21 Kommunen vorgesehen.

„Die für den Regionalfonds insgesamt vorgesehene Summe sollte deutlich erhöht werden, um den betroffenen Kommunen eine relevante Hilfe zur Abmilderung von Folgen der Fluglärmbelastung bieten zu können. Die für Offenbach vorgesehene Summe in Höhe von 398.000 Euro kann nur als homöopathische Dosis angesehen werden und ist inakzeptabel“, kritisierte Weiß. „Im Bereich der Tagschutzzone 2 (TSZ2), die das Offenbacher Stadtgebiet weitgehend überzieht, liegen rund 240 lärmsensible Einrichtungen, von denen viele mit passivem Lärmschutz nachgerüstet werden müssen. Allein diese Aufgaben können mit der vorgesehenen Entschädigungsleistung nicht in nennenswertem Umfang unterstützt werden.“  Wenn die Fraport-Dividende des Landes Hessen nicht auskömmlich ist, sollte der Landeshaushalt Gelder zusteuern. „Das Land hat den Flughafenausbau gewollt, jetzt muss es auch die Verantwortung übernehmen“, forderte Weiß. Diese Verpflichtung zur Zahlung des Lastenausgleichs müsse zudem über die im Gesetzesentwurf vorgesehenen fünf Jahre hinaus gesichert sein.

Für die künftige Erarbeitung von Bemessungsgrundlagen machte der Offenbacher Flughafendezernent auf die ungleiche Ausgangslage der betroffenen Kommunen bei der Verteilung und der Zuweisung der Fondsmittel aufmerksam.

Die Stadt Offenbach hat bereits bei der Einrichtung des Regionalfonds 2012 dargestellt, dass es Kommunen gibt, die in der Tagschutzzone 1 und der Nachtschutzzone sind, und Mittel nach dem Fluglärmschutzgesetz sowie zusätzlich eine weitere Förderung durch den Regionalfond erhalten. Weiß schlug deshalb vor: „Bei den Bemessungsgrundlagen sind künftig neben den Gewinnausschüttungen der Fraport auch die Gewerbesteuern der Anteilseigner und auch die Gewerbesteuereinnahmen von Betrieben auf dem Flughafengelände angemessen zu berücksichtigen und Doppelförderungen sollten zudem vermieden werden.“

Nach Auffassung der Stadt Offenbach muss vor allem jenen Kommunen durch den Kommunalen Lastenausgleich besonders geholfen werden, die aus dem Flughafenbetrieb keine Einnahmen generieren können, aber mit erheblichen Ausgaben belastet sind.

„Die Bemessungsgrundlagen zur Verteilung der Mittel sollten deshalb durch ein unabhängiges Expertengremium überarbeitet werden“, so Weiß.

Nach Meinung der Stadt Offenbach ist es erforderlich, dass künftige Fördermittel vorrangig in die TSZ2  fließen. Dort sind die Eigentümer/Betreiber zwar verpflichtet für entsprechenden Lärmschutz zu sorgen, erhalten aber keinerlei Ausgleich durch den Flughafenbetreiber. Eine überschlägige Kalkulation der Stadt Offenbach von 2012 kommt zu dem Ergebnis, dass alleine für die schutzbedürftigen Einrichtungen der Stadt Offenbach ein Aufwand von mehr als 120 Millionen Euro erforderlich wäre, um diese Einrichtungen mit dem erforderlichen passiven Lärmschutz auszustatten. Inzwischen dürften die Kosten deutlich höher liegen.

Viele der lärmsensiblen Einrichtungen werden in Offenbach auch von Freien Trägern betrieben. Auch diese benötigen hierfür dringend Zuschüsse. Die Kriterien zur Vergabe von Fördermitteln sollten deshalb nach Ansicht der Stadt Offenbach auch die Weitergabe der Mittel an Dritte vorsehen, da private, kirchliche oder sonstige Betreiber von Einrichtungen in der TSG2 in der Regel über keine ausreichenden Mittel verfügen passiven Lärmschutz im Bestand zu finanzieren. In der TGZ1 wird eine Außenbereichsentschädigung gezahlt. Eine vergleichbare Regelung gibt es in der TGZ2 nicht. „Auch dies spricht dafür, die Mittel für die Kommunen als Erstempfänger zu reservieren, die durch die TGZ2 betroffen sind, und den Städten und Gemeinden darüber hinaus auch zu ermöglichen, Mittel an Dritte weitergeben zu dürfen“, erklärte Flughafendezernent Weiß.

Quelle: Stadt Offenbach