Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung gibt grünes Licht für nächtliche Umfliegung Offenbachs – Zeitliche Ausweitung könnte Offenbach in der Zukunft Entlastung bringen

Was bisher als unmöglich galt, soll in Kürze – wenn auch zunächst nur in der Nacht zwischen 23:00 Uhr und 05:00 Uhr – Wirklichkeit werden: Die Umfliegung der Stadt Offenbach im Landebetrieb. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung hat für das sogenannte „Segmentierte Anflugverfahren“ jetzt grünes Licht gegeben.

Bisher drehen die Maschinen bereits im Bereich Hanau auf den Endanflug ein und fliegen dann geradeaus direkt über Mühlheim und Offenbach auf die Landebahn zu. Künftig können alle Maschinen, die über eine entsprechende technische Ausstattung für Flächennavigation verfügen – das sind mindestens 80% der Flugzeuge – südlich an Offenbach vorbei fliegen, um erst zwischen Offenbach und Neu-Isenburg auf die endgültige Anfluggrundlinie einzuschwenken.

Während des nächtlichen Flugbetriebes sollen Erkenntnisse gewonnen werden, ob und wie weit das Segmentierte Anflugverfahren zeitlich ausgeweitet werden kann. Flughafendezernent Paul-Gerhard Weiß: „Eine Umfliegung auch zu anderen Zeiten ist möglich und auch notwendig, um Offenbach endlich wirksam zu entlasten“. Derzeit gibt es noch kein Nachtflugverbot, sondern nur diverse Beschränkungen. Zwischen 23.00 Uhr und 24.00 Uhr kann noch unbeschränkt gelandet werden, zwischen 0.00 Uhr und 01.00 Uhr und von 04.00 Uhr bis 0.500 Uhr dürfen dies nur sogenannte „Homecarrier“, also die am Frankfurter Flughafen beheimateten Fluggesellschaften.
Für den Startbetrieb gibt es bisher keinerlei Auflagen. Falls die Nord-West-Bahn in Betrieb gehen sollte, geht die Stadt fest von einem absoluten Nachtflugverbot aus, wie es der Hessische Verwaltungsgerichtshof verfügt hat.
Die Stadt Offenbach argumentiert seit vielen Jahren, dass auch im Landebetrieb der Flugverkehr besser gestreut und extreme Belastungen dadurch vermieden werden können. In ihrer Flughafenklage hat sie entsprechende Maßnahmen zum aktiven Lärmschutz angemahnt und kritisiert, dass diese in der Planfeststellung nicht berücksichtigt wurden. Nach Auffassung der Stadt könnte durch entsprechende Verfahren die Zahl der von erheblichem Lärm betroffenen Menschen massiv gesenkt werden. „Die probeweise Einführung des ‚Segmentierten Anflugverfahrens‘ bestätigt sachlich und juristisch unsere Position, dass man Offenbach nicht mit Lärm zuschütten und unter flächendeckende Siedlungsbeschränkungen und Bauverbote legen muss. Es gibt Möglichkeiten, solche Extreme zu vermeiden. Dies hätte in der Planfeststellung für den Flughafenausbau in einem begleitenden Lärmschutzkonzept verfügt werden können und müssen“.

Von dem Maßnahmenpaket des Forums Flughafen und Region (FFR) wurden bisher drei Verfahren genehmigt, wovon der „Segmentierte Anflug“ der für Offenbach interessanteste ist. Keine Genehmigung gibt es bisher für die von Offenbach kritisierte Erhöhung der Rückenwindkomponente, die zusätzlichen Landebetrieb für Offenbach bedeuten könnte. Diese wird auch von der Pilotenvereinigung Cockpit abgelehnt.