FDP für faire Behandlung der Kommunen bei der Berechnung des Ausgleichsvolumens beim kommunalen Finanzausgleich

21.07.2014

„Für die FDP ist klar, dass Sport, aber auch Kultur, Pflichtaufgaben der Kommunen sind und daher bei der zukünftigen Berechnung des kommunalen Finanzausgleichs berücksichtigt werden müssen“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende Oliver Stirböck.

Aus diesem Grund habe die FDP-Fraktion einen entsprechenden Antrag in der Stadtverordnetenversammlung eingebracht, der sich im Wesentlichen an einem Beschluss des hessischen Städtetages vom 11.Juli orientiert. Hierin heißt es, dass Sport nicht freiwillige Leistung der Kommunen sein könne, weil er in der Verfassung als Staatsziel festgeschrieben sei und die Verfassung die Kommunen auch direkt binde. Das hessische Finanzministerium sieht dies bisher anders und definiert Sport und Kultur als freiwillige Leistung. Auch in der Sitzung beim Hessischen Städtetag wurde diese Meinung erneut von Vertretern der Hessischen Landesregierung vertreten.

Gerade eine finanzschwache Kommune müsse größten Wert darauf legen, dass diese grundlegenden Ausgaben, die auch ein Mittel für erfolgreiche Integrationsarbeit seinen, nicht als möglicherweise verzichtbare Ausgaben eingestuft werden. Damit würde die zukünftige Arbeit ehrenamtlich tätigen Sportvereine massiv gefährdet.

Die Stadtverordnetenversammlung sollte daher nach Ansicht der FDP eindringlich an die Hessische Landesregierung appellieren, den in der Hessischen Verfassung verankerten Schutz und die Pflege des Sportes mit einem ausreichenden Anteil bei der Bedarfsermittlung als pflichtige Aufgabe einzustufen.