FDP kritisiert „maßlose Steuererhöhungen“
Der Stadt Offenbach droht nach Auffassung der FDP-Fraktion durch die vorgelegten Beschlussvorlagen ein „schwerer Schaden“. Die vom Magistrat vorgeschlagene Erhöhung der „Grundsteuer B“ auf 600 Punkte gehe deutlich über das hinaus, was das Kommunalministerium in Wiesbaden vorgibt. Gegenüber 2010 sei dies eine Steigerung um 50 Prozent.
Nach Auffassung des FDP-Fraktionsvorsitzenden Oliver Stirböck erschweren die „maßlosen Steuererhöhungen“ den Zuzug neuer Bürger in die Stadt. Das Vorgehen sei geeignet den zentralen Vorteil der geringeren Preise für Wohnen im Vergleich zur Nachbarstadt zu reduzieren und das Umland zu stärken. In den letzten Jahren habe Offenbach von seiner zentralen Lage profitiert, dies sei aber ein „zartes Pflänzchen“. Die Stadtregierung drohe dieses zu zertreten. Die drastische Steuererhöhung werde zudem die Investitionsbereitschaft in Offenbacher Immobilien senken. Der Freidemokrat weist daraufhin, dass die Grundsteuer umlagefähig sei und daher auch von Mietern mitbezahlt werde. Die wortreichen Beiträge, mit denen der Magistrat die Stadt als attraktiver Wohnstandort anpreise, würden zum „wertlosen Lippenbekenntnis“. Der Kämmerer hatte die Grundsteuererhöhung als Signal bezeichnet, dass die Stadt bereit sei auch unpopuläre Maßnahmen zu treffen. Stirböck spricht hingegen vom einem Signal für die Strategielosigkeit der Koalition.
Mit der erhöhten Spielapparatesteuer plane der Magistrat außerdem Einnahmen, die rechtlich fragwürdig seien, weil er selbst zugebe, dass man aus Gründen der Rechtsunsicherheit eine Rückstellung bilden wolle. „Steuern dürfen nicht prohibitiv hoch sein“, warnt Stirböck. Damit Offenbach seinen traurigen Spitzenplatz in Sachen pro-Kopf-Verschuldung verliert, sei eine Wachstumsstrategie ebenso erforderlich wie eine konsequente interkommunale Kooperation. Dem Magistrat fehle hier aber ein überzeugendes Konzept wie sich die Stadt im regionalen und internationalen Wettbewerb um Einwohner und Unternehmen positionieren möchte. „Es ist eben kein politisches Konzept nur mehr Geld vom Land zu erwarten“, meint Stirböck. Auch das Verfahren einer Haushaltsberatung über Änderungslisten sei – nachdem der Doppelhaushalt für 2015 nicht genehmigt wurde, ein Unikum und diene nicht der Übersichtlichkeit.