FDP Offenbach: Landesregierung soll „regionalen Schutzschirm“ gegen Fluglärm installieren
Die Offenbacher FDP-Fraktion hat begrüßt, dass das Bundesverwaltungsgericht in Karlsruhe für die Zeit von 23 bis 5 Uhr das strikte Nachtflugverbot bestätigt hat. „Der Druck, der durch das konsequente Wirken der Stadt Offenbach gemeinsam mit den anderen Anliegergemeinden aufgebaut wurde, hat sich ausgezahlt“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende Oliver Stirböck.
Nach Auffassung des Liberalen ist die Landesregierung nach dem Urteil aber auch in der rechtlichen und moralischen Verpflichtung, den Flugverkehr in den Nachtrandstunden auszudünnen und vor allem auch zu verhindern, dass sofort ab 5 Uhr die Flugzeuge in kürzesten Abständen über der Region donnern. „Zur Zeit wirkt die 5 Uhr-Grenze wie ein Wecker, bei dem die Schlummertaste auf wenige Sekunden eingestellt ist. Nach wenigen Sekunden bimmelt er wieder“, so Stirböck. Hier müsse nachgesteuert werden.
Der Freidemokrat, der auch dem Landesvorstand seiner Partei angehört, rät der Landesregierung zu einem „regionalen Schutzschirm“ gegen Fluglärm. Die Landesregierung solle hier in die Offensive gehen. Zu einem solchen Schutzschirm gehörten den Fluglärm minimierende und verteilende An- und Abflugverfahren sowie stärkere Anreize für leisere Flugzeuge. „Ansonsten warten wir gespannt ab, was sich aus der Urteilsbegründung ableiten lässt“, so Stirböck. Für das nun erforderliche „Ergänzungsverfahren“ sei die Stadt gefordert, ihre besondere Belastung durch Forderungen im aktiven Lärmschutz bei Tag und Nacht anzumelden. Das Land sei dabei aufgefordert, den Regionalfonds deutlich zu erhöhen, um die enormen finanziellen Sonderbelastungen auszugleichen – so müsse die Stadt etwa viel Geld für passiven Schallschutz an Kindertagesstätten ausgeben. Dies solle kompensiert werden.