FDP: Verlagerung des Offenbacher Grundbuchamtes abgewendet

18.08.2008

img_papendick_90.jpgDie Liberalen sehen sich durch Aussagen der Landesregierung in ihren Forderungen nach einem Verbleib des Grundbuchamtes in Offenbach bestätigt. Die Landesregierung habe ursprünglich geplant, die lokalen, amtsgerichtlichen Grundbuchämter in die im Jahre 2005 neu geschaffenen Ämter für Bodenmanagement einzugliedern. Dieser Plan hätte für das Offenbacher Grundbuchamt eine nicht hinnehmbare Verlagerung zum für Offenbach zuständigen Bodenmanagement-Amt in Heppenheim bedeutet. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Landtagfraktion gestehe die Landesregierung nun erstmals für das Pilotprojekt, welches in Fulda durchgeführt wurde, ein, dass eine solche Zusammenlegung auf Grund der eingeführten digitalen Vernetzung von EDV- und IT-Systemen weder notwendig noch sinnvoll ist und nicht weiter verfolgt wird.

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion und für die Stadt Offenbach zuständige Betreuungsabgeordnete Nicola Beer erklärt dazu: „Mit dem Scheitern des Pilotprojektes in Fulda ist nun auch endlich die Verlagerung des Offenbacher Grundbuchamtes vom Tisch. Die Notwendigkeit, Grundbuch- und Katasteramt in einem Gebäude zusammenzulegen, entfällt auf Grund der zwischenzeitlich umgesetzten IT- und Datenübermittlungsverfahren. Es ist höchst erfreulich, dass dies nun endlich auch die Landesregierung einsieht. Auch hätte die vollständige Umsetzung der Verlagerungspläne mindestens 18 Millionen Euro gekostet und das ohne den Aufwand für Mieten und Neubauten, so die Angaben der Landesregierung. Eine solche Verschwendung von Steuergeldern ist nun noch schwieriger zu rechtfertigen als sie sowieso schon war.“

Der zuständige Sprecher der FDP-Stadtverordnetenfraktion Joachim Papendick führt aus: „Für den Standort Offenbach hat die Einsicht der Landesregierung eine hohe Bedeutung. Eine Verlegung des Grundbuchamtes von Offenbach nach Heppenheim hätte sowohl für rechtsuchende Bürger als auch für Rechtsanwälte, Notare und Mitarbeiter der Stadtverwaltung einen unzumutbaren Mehraufwand bedeutet, da sie zur persönlichen Akteneinsicht dutzende Kilometer hätten zurücklegen müssen. Die Vorbereitung und Abwicklung von Grundstücksgeschäften und deren Finanzierung hätte sich unnötig verzögert. Das hätte einen enormen Wettbewerbsnachteil für unseren Wirtschaftsstandort bedeutet. Es ist daher mehr als erfreulich, wenn sich die Erkenntnis, dass eine räumliche Zusammenlegung keinen Nutzen mehr bringt, auch bei der Landesregierung durchgesetzt hat.“