Gerichtsurteil kann nur Aus für Plan einer Bettensteuer in Offenbach bedeuten
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Kommunen die so genannte „Bettensteuer“ nur für private, nicht aber für geschäftliche Übernachtungen erheben dürfen. „Da in Offenbach der maßgebliche Anteil der Übernachtungsgäste Geschäftsreisende sind, macht der Wunsch der Parlamentsmehrheit, eine solche Steuer einzuführen, nun überhaupt kein Sinn mehr“, meint FDP-Fraktionsvorsitzender Oliver Stirböck. Denn das Steueraufkommen würde durch den Erhebungsaufwand nun endgültig „aufgefressen“ werden. Die Liberalen fordern daher die Koalition aus SPD, Grünen und Freien Wählern auf, endgültig ihre Pläne zu begraben, um Investitionssicherheit am Standort zu schaffen und potenzielle Investoren nicht weiter zu verschrecken.
Die Liberalen hatten die Steuer von vorherein abgelehnt, weil sie eine willkürlich ausgewählte Berufsgruppe zur Haushaltsfinanzierung heranziehe und die Offenbacher Hotels im Wettbewerb mit dem Umland benachteilige. Zudem habe eine geringere Anzahl von Übernachtungsgästen auch negative Folgen etwa für den Standort, etwa für Einzelhandel, Gastronomie und Taxigewerbe. Das ursprüngliche „Einwickelpapier für das Abkassieren“, die Einnahmen zweckgebunden für eine Ausweitung des Kulturangebots zu nutzen, hatte Oberbürgermeister Horst Schneider schon zuvor verworfen. Dessen Einschätzung, die Kommunalaufsicht werde fordern, solche Einnahmen ausschließlich für die Minderung des Defizits nutzen, teilten die Liberalen ausdrücklich.
„Es wäre absurd, jetzt darüber nachzudenken, die Bettensteuer nur auf touristische Übernachtungen zu erheben. Gerade Privatreisende sind wesentlich flexibler und buchten dann eben anderswo. Darüber hinaus dürfte es in der Praxis nahezu unmöglich sein, den genauen Übernachtungszweck zu überprüfen. Daher kann das Urteil nur das Aus für den Plan einer Bettensteuer bedeuten“, so Stirböck.