Rede zur Übernachtungsabgabe – Dominik Schwagereit

13.06.2022

Es war klar, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sofort eine Fraktion dieses Thema für sich besetzen will. Und wie immer ist es sehr einfach, eine Steuererhöhung – nicht anderes ist es ja – zu fordern. Zumal wenn man selbst davon nicht betroffen ist. 

In der Tat hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass Übernachtungssteuern / Kulturförder- oder Tourismusabgaben (das Kind hat ja immer mal wieder verschiedene Namen) unabhängig vom Aufenthaltszweck zulässig sind.

Nun ist aber nicht alles was zulässig ist auch sinnvoll. Zum einen stehen wir im Wettbewerb mit umliegenden Kommunen und die Hotellerie hat im Zusammenhang mit der Pandemie schwere Zeiten hinter sich und so wie die Infektionszahlen aussehen möglicherweise auch noch vor sich. 

Auch verkennt der Antragsteller, dass die Erhebung natürlich sowohl einen administrativen Aufwand auf Seiten der Stadt, als auch auf Seiten der Hotelbetreiber nach sich zieht und die in Rede stehende Summe für die Stadtkasse daher übersaubar ist und auf der anderen Seite zu viel Verdruss führt. Darüber hinaus müsste auch die Stadt selbst eine nicht unerhebliche Summe an sich selbst bezahlen – da auch sie für die Unterbringung Hotelzimmer verwendet. 

Unsere Gäste in den Hotels bringen Kaufkraft in die Stadt – wir sollten uns lieber überlegen, wie wir mehr Gäste in die Stadt bekommen und nicht, wie wir Übernachten in Offenbach teurer machen. Ziel muss es doch im kommunalen Wettbewerb sein, weitere Hotelbetriebe und Übernachtungsgäste für Offenbach zu gewinnen – was hier gefordert wird, bewirkt im Zweifel jedoch das Gegenteil. 

Derzeit ist die Idee zwar naheliegend, aber wirtschaftlich nicht sinnvoll. Möglicherweise kommen auch Zeiten mit boomendem Tourismus und wieder starkem Messe- und Geschäftsbetrieb. Derzeit sieht es aber danach aus, dass Geschäftsreisen auch nach Corona abnehmen und Offenbach auch noch etwas Arbeit vor sich hat um ein Tourismusmagnet zu werden. 

Wir sind daher derzeit gegen die Einführung einer solchen Sondersteuer.