Simon-Plakatwerbung „hart an der Grenze des rechtlich Möglichen“

08.08.2011

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Nach Auffassung der FDP-Fraktion beinhaltet die Antwort des Magistrats auf eine Anfrage der FDP-Fraktion zum „Neutralitätsgebot während des Oberbürgermeisterwahlkamps “leider größeren politischen Sprengstoff als erwartet“. Bürgermeisterin Birgit Simon hatte mit einem Bild ihrer Person auf Plakatständern der Stadt für eine Veranstaltung ihres Dezernats geworben und gleichzeitig ähnlich gestaltete Wahlplakate für Veranstaltungen ihres OB-Wahlkampfes aufgestellt. Der FDP sei es mit der Anfrage darum gegangen, die Grünen Kandidatin zum Abhängen der „wahlplakateähnlichen Dezernatsplakate“ zu bewegen und damit weitestmögliche Fairness unter den Bewerbern für das Amt des Oberbürgermeisters zu erreichen. „Die meisten Plakate sind jetzt abgehängt und die Antwort des Magistrats fällt klarer aus als erwartet“, meint der FDP-Stadtverordnete Dominik Schwagereit.

So mache die Antwort deutlich, dass bisher Magistratsmitglieder für Veranstaltungen noch nie Plakate des Dezernats mit ihrem Kopf geschmückt haben, schon gar nicht vor einer Wahl, zu der sie selbst antraten. „Simons völlig unübliche Werbung auf Steuerzahlerkosten im Bürgermeisterwahlkampf hinterlässt daher in jedem Fall ein Geschmäckle“, so Schwagereit. Es wäre politisch klüger und sensibler gewesen, eine solche Form der Werbung auch in der ersten Phase des Wahlkampfs zu unterlassen. Der Hessische Städtetag habe in seiner der Antwort des Magistrats beiliegenden Stellungnahme das Plakat an sich zwar noch nicht rechtlich beanstandet, aber erklärt, dass es „mit seiner Aufmachung und Gestaltung sicherlich hart an der Grenze des rechtlich Möglichen“ liegt, auch wenn es „zumindest auf den ersten Blick“ keine Wahlkampfaussagen enthalte. Dabei habe der Städtetag offenkundig einen „zweiten Blick“ auf die gleichzeitig hängenden Wahlplakate Simons nicht gewagt. Deren Bildsprache sei aber mit den Dezernats-Plakaten zum Verwechseln ähnlich.

Allerdings habe der Städtetag sehr deutlich gemacht, dass „mit zunehmender Nähe des Wahltermins am 4. September das Risiko steigt, dass derartige Werbeauftritte des Magistrats zur unzulässigen Wahlbeeinflussung werden“. Der Städtetag „empfiehlt deshalb dringend, innerhalb von sechs Wochen vor der Wahl von einer Plakatwerbung für städtische Veranstaltungen mit Foto und Amtstitel des Dezernenten Abstand zu nehmen“. Mit der Sechs-Wochen-Frist habe der Städtetag allerdings nicht auf die Offenbacher Besonderheit Bezug genommen, dass der Straßenwahlkampf durch die Plakatwerbung für Kandidaten-Veranstaltungen faktisch bereits früher begonnen und damit eine vom Städtetag in seine Analyse nicht einbezogene Verwechslungsgefahr geherrscht habe.

Schwagereit bittet Simon, auf weitere Dezernats-Plakatierungen im Wahlkampf zu verzichten und auch die vereinzelten, noch deutlich nach Ende der 6-Wochen-Frist in der Stadt hängenden Plakate, einzusammeln, um das Risiko einer Wahlanfechtung zu minimieren und einen Schlussstrich zu ziehen. „Wir alle wollen eine politische Auseinandersetzung, keine über Plakate“, so Schwagereit.