Stadtrat Weiß: "Dilemma ist nur durch eine alternative Planung zu lösen"
Der Angriff des Bundesverkehrsministeriums auf das vereinbarte Nachtflugverbot bestätigt die Auffassung der Stadt Offenbach, dass der Ausbau des Flughafens Rhein-Main in der geplanten Variante nicht machbar ist. Wie der für den Flughafenausbau zuständige Dezernent, Stadtrat Paul-Gerhard Weiß betont, hat Offenbach immer wieder darauf hingewiesen, dass die wirtschaftlichen Interessen der Fluggesellschaften mit dem berechtigten Nachtruhe-Bedürfnis der Bevölkerung nicht vereinbar sind. „Das Dilemma ist nur durch eine alternative Planung zu lösen“, so
Weiß.
Das Bundesverkehrsministerium hat nach Auskunft der hessischen Landesregierung erklärt, ein absolutes Nachtflugverbot zwischen 23 und 5 Uhr verstoße gegen volkswirtschaftliche Interessen. Stadtrat Weiß kann die entrüstete Reaktion der Landesregierung nicht ganz ernst nehmen. Denn die Problematik sei schon seit längerem klar. Ein Flughafen der Größenordnung von Rhein-Main sei auf einen gewissen Nachtbetrieb angewiesen. Entsprechend werde auch fortwährend versucht, das verabredete Verbot aufzuweichen und Ausnahmen zuzulassen. Schon der Vorsitzende des Regionalen Dialogforums, Professor Wörner, habe von etwa
15 Ausnahmeflügen pro Nacht gesprochen. Aus den Reihen der Flugverkehrswirtschaft werden rund 40 planmäßige Nachtflüge als
notwendig erachtet. Rechne man verspätete und verfrühte Starts und Landungen hinzu, so könne getrost von bis zu 70 Flugbewegungen in der Nacht ausgegangen werden. Nimmt man die Nachtzeit von 22 bis 6 Uhr dazu, müsse man von rund 200 Flugbewegungen ausgehen. „Mit einem Nachtflugverbot hätte das ohnehin nichts zu tun“, verdeutlicht Weiß.
Stand des Planungsverfahrens ist dennoch, dass ein Ausbau in der geplanten Form ohne Nachtflugverbot nicht genehmigungsfähig ist. Denn Genehmigungsgrundlage ist der Landesentwicklungsplan und darin sei festgeschrieben, dass der Flughafenausbau nur unter der Voraussetzung des Nachtflugverbots erfolgen könne. Denn ohne Nachtflugverbot erfüllten die Planungen nicht einmal die Mindestanforderungen an Raumverträglichkeit. Aus Sicht der Stadt Offenbach ist eine raumverträgliche Erweiterung der Flughafenkapazität sowieso nur durch einen vernetzten Zweitstandort in einem schwächer besiedelten Gebiet möglich.
Die Stadt Offenbach fordert von der Landesregierung eine Erklärung, wie
sie das versprochene Nachtflugverbot garantieren und die Ansprüche des
Bundesverkehrsministeriums abwehren will. Wenn gelte „Ausbau nur mit
Nachtflugverbot, dann müsse auch gelten „Ohne Nachtflugverbot kein
Ausbau“. Die Region habe dafür die Zusage.
Weil Offenbach im Falle des geplanten Ausbaus zu 75 Prozent unter die
Richtlinien zur Siedlungsbeschränkung falle und deshalb in seiner
Entwicklung stark eingeschränkt wäre, hat die Stadt wiederholt
angekündigt, gegen einen Planfeststellungsbeschluss zu klagen. Weiß:
„Ohne ein absolutes Nachtflugverbot sehen wird für eine solche Klage
noch bessere Chancen“.